Wie mehrfach von den Medien erwartet, gilt ab dem 1. Februar 2022 die neue Vorschrift der italienischen Straßenverkehrsordnung, die die Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen regelt.
Was ändert sich?
Ab dem 1. Februar 22 hat jeder, der im Besitz eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs ist und seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, 90 Tage Zeit, um das Fahrzeug in unserem Land zuzulassen und zu registrieren, andernfalls wird das Fahrzeug selbst ins Ausland verbracht.
Für diejenigen, die gegen die Regel verstoßen und beim Lenken des Fahrzeugs nach dem in der europäischen Verordnung festgelegten Datum „90 Tage“ erwischt werden, ist eine Verwaltungsstrafe von 400 € vorgesehen, zusätzlich zu der Nebenstrafe, das Heft einzusammeln und das Fahrzeug zu einem zu transportieren privaten Bereich, sowie die Verpflichtung, das Fahrzeug in Italien anzumelden oder alternativ ins Ausland zu überführen.
Was ist, wenn das Fahrzeug, das Sie fahren, nicht Ihr Eigentum ist?
Wird das Fahrzeug bis zu dreißig Tage im Kalenderjahr gefahren, muss im Fahrzeuginneren ein in allen Teilen ausgefülltes und vom Halter unterschriebenes Dokument vorhanden sein, in dem Titel, Zeitpunkt und Verwendungszweck ausdrücklich angegeben sind Fahrzeug zum Fahrer.
Wird das Fahrzeug länger als dreißig Kalendertage genutzt, ist eine Anmeldung bei der Pra.
Die Verpflichtung gilt derzeit nicht für unterstellte oder selbstständige Arbeitnehmer mit dort zugelassenen eigenen Fahrzeugen, die ihren Beruf auf dem Gebiet eines an Italien angrenzenden oder angrenzenden Staates ausüben, für Zivil- und Militärpersonal, für die Streitkräfte und die Polizei .
Die Strafen für diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, belaufen sich auch in diesem Fall auf 400 Euro, zusätzlich zur Abholung des Heftes und zum Transport des Fahrzeugs in einen privaten Bereich, mit der Verpflichtung, das Fahrzeug in Italien oder alternativ anzumelden ins Ausland zu bringen.
Neue Norm ab 18. März 2022
Für die Schlauen, die den Steuerbehörden entkommen wollen, werden die Methoden immer schwieriger, insbesondere ab dem 18. März 2022, dem Datum, an dem ein neues Gesetz in Kraft tritt, das vom Fahrer verlangt, ein Dokument mit einem bestimmten Datum zu haben , in dem der Titel und die Zeit bescheinigt werden, für die sich das Fahrzeug im Besitz des Fahrers befindet.
Im Gegensatz zu der vorherigen, die nur geleaste oder gemietete Fahrzeuge ohne Fahrer bei einem Unternehmen in der Europäischen Union ohne Sitz in Italien betraf, wird die neue Regelung verlangen, dass die Dokumentation im Fahrzeug vorhanden ist, unabhängig davon, ob der Fahrer ein Firmenfahrzeug fährt. , gepachtet oder einfach eine Privatperson.
Insbesondere wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen mehr als 30 Tage im Kalenderjahr von einer natürlichen oder juristischen Person in Italien gefahren wird, ist die Registrierung im öffentlichen Automobilregister (PRA) bei der zuständigen Stelle obligatorisch control (ACI) sorgt für die Aufnahme aller Daten, der Zwecke und des Zeitpunkts der Bereitstellung des Fahrzeugs für den Benutzer in eine Computerdatenbank.
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