Ausländische Kennzeichen in Deutschland: Regeln und Fristen

 

Darf man mit einem ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren? Grundsätzlich ja. Entscheidend ist jedoch, ob sich das Fahrzeug nur vorübergehend in Deutschland befindet oder hier seinen regelmäßigen Standort hat. Auch der Wohnsitz des Halters, die Fahrzeugpapiere und der Versicherungsschutz spielen eine wichtige Rolle.

Nach § 46 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen ordnungsgemäß im Ausland zugelassene Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Eine häufig genannte Grenze liegt bei einem Jahr. Sie bedeutet allerdings nicht, dass jedes Auto unabhängig von seiner tatsächlichen Nutzung zwölf Monate lang mit ausländischen Kennzeichen gefahren werden darf.

Wann sind ausländische Kennzeichen in Deutschland erlaubt?

Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung darf grundsätzlich vorübergehend in Deutschland genutzt werden, wenn eine gültige ausländische Zulassungsbescheinigung vorliegt, das Fahrzeug verkehrssicher ist und in Deutschland kein regelmäßiger Standort begründet wurde.

Die Regelungen unterscheiden sich insbesondere nach der tatsächlichen Verwendung des Fahrzeugs:

Situation Was gilt?
Urlaub oder kurze Reise Ausländische Kennzeichen sind bei gültiger Zulassung und erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich zulässig.
Vorübergehender Aufenthalt Eine Nutzung von grundsätzlich bis zu einem Jahr ist möglich, solange kein regelmäßiger Standort in Deutschland besteht.
Dauerhafte Nutzung in Deutschland Eine deutsche Zulassung kann erforderlich sein, sobald das Fahrzeug hier seinen regelmäßigen Standort hat.
Im Ausland zugelassenes Firmenfahrzeug Die Zulassungspflicht hängt von den tatsächlichen Umständen und möglichen Sonderregelungen ab.

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 46 FZV – Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr.

Wie lange darf man mit einem ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren?

§ 46 Absatz 7 FZV sieht für die vorübergehende Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr grundsätzlich einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor. Bei einer ausländischen Zulassungsbescheinigung beginnt diese Frist mit dem Grenzübertritt.

Entscheidend ist jedoch eine weitere Voraussetzung: Das Fahrzeug darf in Deutschland keinen regelmäßigen Standort haben.

Was bedeutet „regelmäßiger Standort“?

Der regelmäßige Standort beschreibt den Ort, an dem ein Fahrzeug seinen tatsächlichen dauerhaften Nutzungsschwerpunkt hat. Für die Beurteilung können unter anderem der gewöhnliche Abstellort, die überwiegende Nutzung und die persönlichen oder betrieblichen Verhältnisse relevant sein.

Beispiel: Eine Person zieht dauerhaft nach Deutschland und nutzt ihre bisher im Ausland zugelassene Wohnung? Nein – entscheidend ist nicht die Wohnung, sondern das Auto. Steht und fährt dieses überwiegend am neuen Wohnort in Deutschland, kann hier bereits ein regelmäßiger Standort vorliegen.

In einem solchen Fall lässt sich die deutsche Zulassungspflicht nicht allein mit der allgemeinen Einjahresfrist vermeiden.

Für bestimmte Sachverhalte im Rahmen der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sieht § 46 Absatz 7 FZV besondere Regelungen vor. Die vorübergehende Verkehrsteilnahme kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen länger als ein Jahr dauern, höchstens jedoch drei Jahre.

Ausländisches Kennzeichen trotz Wohnsitz in Deutschland: Ist das erlaubt?

Ein deutscher Wohnsitz führt nicht automatisch bei jeder Fahrt mit einem ausländischen Fahrzeug zur Pflicht, es in Deutschland zuzulassen. Umgekehrt bedeutet ein ausländischer Fahrzeughalter nicht, dass jede dauerhafte Nutzung in Deutschland erlaubt wäre.

Für die Zulassungspflicht ist insbesondere relevant, wo sich der regelmäßige Standort des Fahrzeugs befindet. Auch die Art des Nutzungsverhältnisses und gegebenenfalls besondere europarechtliche Bestimmungen müssen berücksichtigt werden.

Wer dauerhaft in Deutschland wohnt und ein im Ausland angemeldetes eigenes Auto überwiegend hier nutzt, sollte daher frühzeitig mit der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde klären, ob eine deutsche Zulassung erforderlich ist.

Auto mit polnischem, italienischem oder rumänischem Kennzeichen

Für Fahrzeuge mit polnischen, italienischen, rumänischen oder anderen EU-Kennzeichen gilt grundsätzlich derselbe rechtliche Ausgangspunkt: Die ausländische Zulassung allein entscheidet nicht darüber, ob das Fahrzeug dauerhaft in Deutschland genutzt werden darf.

Eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz in Polen, die für einige Tage nach Deutschland fährt, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, der dauerhaft nach Deutschland umgezogen ist und sein polnisch zugelassenes Fahrzeug dort regelmäßig nutzt.

Die Zulassung eines Autos in einem anderen EU-Staat ist deshalb keine pauschale Möglichkeit, deutsche Zulassungspflichten oder Fahrzeugsteuern zu umgehen.

Wann muss ein ausländisches Auto in Deutschland angemeldet werden?

Wird eine deutsche Zulassung erforderlich, muss das Fahrzeug bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden.

Bei einem bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeug richtet sich das Verfahren unter anderem nach § 8 FZV. Die benötigten Unterlagen hängen vom Herkunftsland, vom Fahrzeug und von seiner bisherigen Zulassung ab.

Typischerweise werden folgende Nachweise benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls weitere Identitäts- und Wohnsitznachweise;
  • ausländische Zulassungsbescheinigung mit den erforderlichen Teilen;
  • Nachweis über den Erwerb beziehungsweise die Verfügungsberechtigung am Fahrzeug;
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer);
  • gegebenenfalls EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder ein anderer technischer Nachweis;
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, sofern erforderlich;
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer, soweit erforderlich;
  • bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten gegebenenfalls Zollunterlagen.

Die konkreten Anforderungen können sich je nach zuständiger Zulassungsstelle und Fahrzeug unterscheiden. Informationen zur Zulassung zuvor im Ausland registrierter Fahrzeuge enthält § 8 FZV.

Das Bundesportal bietet außerdem Informationen zur Zulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat.

Welche Dokumente muss man beim Fahren mitführen?

Bei einer zulässigen vorübergehenden Nutzung eines ausländischen Fahrzeugs muss die fahrzeugführende Person die vorgeschriebene ausländische Zulassungsbescheinigung mitführen und auf Verlangen vorzeigen.

Erfüllen die ausländischen Dokumente bestimmte internationale oder europäische Vorgaben nicht, kann nach § 46 Absatz 5 FZV eine geeignete Übersetzung erforderlich sein.

Zusätzlich sollten vor Fahrtantritt die gültige Fahrerlaubnis, der Versicherungsschutz und gegebenenfalls die für den Grenzübertritt oder die Nutzung eines fremden Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen überprüft werden.

Bei Firmenwagen, Leasingfahrzeugen oder privat geliehenen Autos können weitere Nachweise über die Nutzungsberechtigung sinnvoll beziehungsweise für die rechtliche Beurteilung erforderlich sein.

Versicherung und Kfz-Steuer bei ausländischen Kennzeichen

Ist eine ausländische Versicherung ausreichend?

Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug benötigt für die Teilnahme am deutschen Straßenverkehr einen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz, der in Deutschland anerkannt wird.

Ob die bestehende ausländische Versicherung ausreicht oder zusätzliche Versicherungsnachweise beziehungsweise eine Grenzversicherung benötigt werden, hängt unter anderem vom Zulassungsland ab.

Bei einem Wechsel zur deutschen Zulassung ist in der Regel eine elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich.

Muss man in Deutschland Kfz-Steuer bezahlen?

Die kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung muss getrennt von der Zulassungsfrage betrachtet werden.

Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz können bestimmte ausländische Fahrzeuge bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr von der Steuer befreit sein. Die Steuerbefreiung kann jedoch entfallen, wenn das Fahrzeug in Deutschland seinen regelmäßigen Standort hat oder unter bestimmte andere Ausschlussgründe fällt.

Die maßgeblichen Ausnahmen und Voraussetzungen enthält § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Ausländische Kennzeichen bedeuten daher nicht automatisch, dass in Deutschland keine Kfz-Steuer entsteht.

Welche Strafen drohen bei unerlaubter Nutzung?

Wird ein Fahrzeug ohne die erforderliche Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, können Bußgelder und weitere rechtliche Folgen entstehen. Auch die fehlende Mitführung vorgeschriebener Fahrzeugdokumente kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die konkreten Konsequenzen richten sich nach dem jeweiligen Verstoß. Insbesondere müssen Verstöße gegen Zulassungsvorschriften von Problemen mit dem Versicherungsschutz, möglichen Steuerverstößen oder der Verwendung ungültiger Kennzeichen unterschieden werden.

Eine einheitliche Geldbuße für alle Fahrten mit ausländischen Kennzeichen gibt es nicht. Für die rechtliche Einordnung sind unter anderem § 77 FZV und die geltende Bußgeldkatalog-Verordnung maßgeblich.

Was sollte man vor der Fahrt überprüfen?

Vor einer Fahrt in Deutschland mit einem ausländisch zugelassenen Fahrzeug empfiehlt sich eine kurze Kontrolle:

  • Fahrzeugstandort: Wird das Auto nur vorübergehend in Deutschland genutzt oder befindet sich sein regelmäßiger Standort hier?
  • Zulassung: Sind die ausländischen Kennzeichen und Fahrzeugpapiere gültig?
  • Versicherung: Besteht ein in Deutschland anerkannter Haftpflichtversicherungsschutz?
  • Dokumente: Sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden und gegebenenfalls übersetzt?
  • Fahrzeugzustand: Sind Reifen, Bremsen, Beleuchtung und andere sicherheitsrelevante Bauteile in ordnungsgemäßem Zustand?
  • Zulassungspflicht: Muss aufgrund einer dauerhaften Nutzung eine deutsche Zulassung beantragt werden?

Bei besonderen Nutzungsverhältnissen wie grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen, Leasing oder Firmenfahrzeugen kann eine individuelle Prüfung durch die Zulassungsbehörde sinnvoll sein.

Fazit: Ausländische Kennzeichen sind nicht grundsätzlich verboten

Mit einem ausländischen Kennzeichen darf grundsätzlich in Deutschland gefahren werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die vorübergehende Nutzung ist nach § 46 FZV regelmäßig auf bis zu ein Jahr begrenzt und setzt insbesondere voraus, dass das Fahrzeug keinen regelmäßigen Standort in Deutschland hat.

Wer ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug dauerhaft in Deutschland nutzt, sollte dagegen frühzeitig prüfen, ob eine deutsche Zulassung erforderlich ist. Entscheidend sind die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse, nicht nur das Herkunftsland der Kennzeichen.

Für die sichere rechtliche Einordnung empfiehlt es sich, die aktuelle Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu prüfen und bei Zweifeln die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zu kontaktieren.

 
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Veröffentlicht in: Auto- und Motorrad Ratgeber

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